Verwaltung von Sondereigentum

 

Nach dem Kauf einer Immobilie und dem damit verbundenen Eintritt in eine Eigentümergemeinschaft mit festen Regeln, spielen in der Praxis die Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber dem Mieter eine große Rolle. Spätestens bei der Erstellung der ersten Betriebskostenabrechnung oder Mängelmeldung des Mieters werden diese Pflichten auf Vermieterseite deutlich. Die komplexen und häufig mieterfreundlichen gesetzlichen Grundlagen des Mietverhältnisses führen darüber hinaus oft zur Unsicherheit der Vermieter.

Ich betreue und verwaltete Ihr Sondereigentum individuell nach Ihren Wünschen. Da das Sondereigentum getrennt von der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgen muss, sollte hierzu ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot zur Verwaltung Ihrer Wohnung.

 

 

 

 

Meine Leistungen bei der Sondereigentumsverwaltung:

  • Mietinkasso (Überwachung der Mieteingänge/Mahnwesen)
  • Erstellung der Einnahmeüberschussrechnung für Ihre Steuererklärung
  • Durchführung von Mieterhöhungen
  • Erstellen von Betriebskostenabrechnungen
  • Ausschreibung und Beauftragung von Handwerkern bei Mängeln oder Instandsetzungsbedarf
  • Zahlungsabwicklung mit Handwerkern, Behörden, etc.
  • Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe
  • Veranlassung der Neuvermietung
  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen

 

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